Die Elterninititative Kidical Mass Preetz veröffentlicht regelmäßig Beiträge im Stadtmagazin Preetz.
Lebenswertes Preetz durch angemessene Geschwindigkeiten [Februar 2023]
Reisen Sie gerne nach Spanien? Paris oder Helsinki? Dann wissen Sie vielleicht schon, dass dort innerorts „Tempo 30“ angesagt ist – und zwar als Regel, nicht als Ausnahme. Das geringere Tempo bringt deutliche Vorteile mit sich: mehr Sicherheit durch kürzere Anhaltewege und geringere Aufprallwucht bei Unfällen, weniger Lärm und Abgase für eine bessere Gesundheit sowie ein gleichmäßigerer und sparsamerer Verkehrsfluss. Zusätzlich werden bei einer einheitlichen Geschwindigkeitsregelung auch die Kosten und der Verwaltungsaufwand in den Kommunen reduziert und der viel bemängelte „Schilderwald“ gelichtet. Trotzdem ist es in Deutschland bislang nicht möglich, den Verkehr in den Städten und Gemeinden grundsätzlich auf eine Geschwindigkeit von maximal 30 km/h zu entschleunigen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt dafür derzeit nur begrenzten Spielraum.
Im Juli 2021 haben sich daher sieben Städte zusammengefunden und die „Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ gegründet. Diese Initiative stellt den Mehrwert einer geringeren Geschwindigkeit für die Lebensqualität der Menschen in den Städten in den Mittelpunkt. Sie fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Kommunen zu schaffen, die zukünftig eigenständig entscheiden sollen, wo sie Tempo 30 für sinnvoll halten. Die Initiative hat offenbar einen Nerv getroffen, inzwischen haben sich fast 380 Städte und Gemeinden angeschlossen (Stand Anfang Januar).
Nach Schwentinental und Plön ist im Oktober 2022 nun auch Preetz beigetreten und setzt damit einen zentralen Punkt des Mobilitätskonzeptes um. Gewonnen ist mit der bloßen Willensbekundung noch nichts. Ebenso ist es bislang nicht absehbar, ob sich im Bundesministerium für Digitales und Verkehr tatsächlich etwas bewegt und die StVO angepasst wird. Bleibt also nur, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.
Bereits jetzt ist Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von sozialen Einrichtungen möglich. Dazu gehören Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horte, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. Es bedarf auch keines Nachweises einer besonderen Gefährdung in den entsprechenden Straßenabschnitten mehr. Das Tempolimit kann auch passend zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen zeitlich begrenzt angeordnet werden.
In Preetz sind in den meisten dieser besonders schützenswerter Bereiche die Geschwindigkeitsbegrenzungen bereits umgesetzt. Allerdings gibt es auch noch Nachholbedarf: In der südlichen Kührener Straße am „Wühlmaushaus“ des Naturkindergartens und in der Klosterstraße vor dem „Haus am Klostergarten“ gilt noch Tempo 50; ebenso in der südlichen Kirchenstraße/nördlichen Kührener Straße, wo mit der „Freien Schule Leben und Lernen“, dem „Haus am Kirchsee“ und zwei Kindertagespflege-Einrichtungen gleich vier soziale Einrichtungen liegen. Hier könnte und sollte Tempo 30 auch ohne Änderung der StVO jetzt schon völlig selbstverständlich sein!
Weitere Informationen zur „Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ unter http://lebenswerte-staedte.de/.
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Kinder auf dem Fahrrad – was beim Transport von Kindern mit dem Fahrrad und beim Fahrradfahren mit Kindern zu beachten ist und was für Autofahrende gilt [Januar 2023]
Fahrradsitz, Fahrradanhänger oder Lastenrad – Kinder können auf unterschiedliche Weise mit dem Fahrrad mitfahren. Welche Altersgrenzen gelten und was Eltern und Autofahrer*innen sonst noch beachten müssen, haben wir aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) zusammengetragen. In allen Fällen gilt, dass die fahrradfahrende Person mindestens 16 Jahre alt sein muss, um Kinder mitzunehmen und dass die Einschränkungen zu Größe, Alter und Gewicht der Passagiere in der Gebrauchsanleitung unabhängig von der StVO gelten.
1.) Kinderfahrradsitz: Kinder dürfen bis zum 8. Geburtstag in Kinderfahrradsitzen transportiert werden, behinderte Kinder auch noch länger. Es muss z.B. durch eine Verkleidung sichergestellt sein, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können (§ 21 | 3 StVO).
2.) Fahrradanhänger: In Kinder-Fahrradanhängern dürfen höchstens zwei Kinder bis zum 8. Geburtstag mitfahren, behinderte Kinder wieder länger (§ 21 | 3 StVO).
3.) Lastenrad: In zur Personenbeförderung gebauten Fahrrädern (Lastenrädern mit entsprechender Einrichtung) gilt keine Altersbegrenzung. Kinder allen Alters und auch Erwachsene dürfen mitfahren (§ 21 | 3 StVO).
4.) Parken: Anders als für Autos gibt es für Fahrräder keine Parkverbote. Fahrräder können auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen nicht behindert werden. Alternativ dürfen Fahrräder auch längs am rechten Fahrbahnrand parken (§ 12 | 4 StVO), bei Dunkelheit müssen sie beleuchtet sein. Dafür reicht ebenso wie für Autos z.B. eine Straßenlaterne aus (§ 17 | 4 StVO). Dass nach der Straßenverkehrsordnung das Abstellen von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt ist, dürfte viele erstaunen. Es muss jedoch auf platzsparendes Parken geachtet werden (§ 12 | 6 StVO).
5.) Fahrradfahrende Kinder: Kinder müssen bis zum 9. Geburtstag auf dem Gehweg radeln – bis zum 11. Geburtstag ist dies weiterhin erlaubt. Eine mindestens 16-jährige Aufsichtsperson darf sie hier begleiten. Zu Fuß Gehende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Vor dem Überqueren der Fahrbahn (auch über einen Zebrastreifen) müssen beide absteigen. Auf einem baulich getrennten Radweg dürfen auch schon jüngere Kinder mit dem Rad fahren (§ 2 | 5 StVO).
6.) Regeln für Autofahrende: Grundsätzlich gilt: Gegenüber Kindern müssen sich Autofahrer*innen durch Geschwindigkeitsverringerung und Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Beim Überholen von Radfahrenden gleich welchen Alters ist zu beachten, dass ein Seitenabstand von 1,50 m innerorts (2 m außerorts) nicht unterschritten werden darf (§ 5 | 4 StVO). Radfahrende dürfen Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrsteifen warten, vorsichtig rechts überholen (§ 5 | 8 StVO). Autofahrer*innen, die an einem Hindernis auf ihrer Fahrbahnseite vorbeifahren wollen, müssen zunächst entgegenkommende Fahrradfahrende und andere Fahrzeuge durchfahren lassen (§ 6 StVO).
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Schulstraßen-Aktion ein voller Erfolg [Dezember 2022]
Weit und breit kein Auto, nur ein steter Strom zu Fuß, auf Rollern und Rädern ankommender Kinder – ein sichtlich ungewohntes Bild kurz vor Unterrichtsbeginn an der Friedrich-Ebert-Grundschule. Die Schulstraßen-Aktion in der ersten Novemberwoche war ein voller Erfolg. Zwischen 7:20 und 8:00 Uhr demonstrierten die Aktiven von der Elterninitiative Kidical Mass Preetz für sichere Schulwege und sorgten dafür, dass Elterntaxis aus dem Lohmühlenweg raus blieben.
Die Eltern waren vorab über einen Elternbrief über die Aktionswoche, die Bitte aufs Auto zu verzichten und Ausweich-Haltemöglichkeiten zum Absetzen der Kinder informiert worden. Die Wege wurden entweder ganz mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt oder es wurden die verschiedenen angegebenen Haltemöglichkeiten in der Umgebung genutzt – der Lohmühlenweg blieb den Schüler*innen, Lehrer*innen, Anwohner*innen und Bussen vorbehalten. Ein Verkehrschaos an anderer Stelle blieb dennoch aus. Einige Kinder wurden von den Eltern zu Fuß begleitet, viele legten die letzten Hundert Meter direkt alleine zurück.
Da es erfahrungsgemäß sehr schwierig ist, eine Gewohnheit zu ändern ist unser Ziel, die Elterntaxis dauerhaft aus dem Lohmühlenweg zu verbannen. Denn diese sind tagtäglich Ursache für gefährliche Situationen vor der Schule. Das eigene Kind wird gut geschützt bis vor die Tür gefahren und dabei die Sicherheit der Mitschüler*innen gefährdet. Die sonst ruhige Anliegerstraße ist nicht auslegt für die vielen in kurzer Zeit ankommenden Autos. Wir von der Kidical Mass Preetz werden weiter für sichere Schulwege kämpfen. Wir wollen den „Teufelskreis Elterntaxis“ durchbrechen indem im Lohmühlenweg und an den anderen Preetzer Schulen Schulstraßen eingerichtet werden (also rund um Unterrichtsbeginn und -ende für den Kraftverkehr gesperrte Nebenstraßen an Schulen). Um den Eltern, die nicht auf das Auto verzichten können, eine Alternative anzubieten werden sogenannte „Kiss and Go“-Plätze benötigt, an denen die Kinder gefahrlos und ohne andere zu gefährden aussteigen können. Denn wer weiß, dass sein Kind auf dem Schulweg sicher unterwegs ist, ist auch eher bereit, das Kind alleine loszuschicken. Ein Gewinn für alle!
Mehr Infos zur Aktion und zur Kidical Mass Preetz gibt es unter www.kidical-mass-preetz.de.
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Erste Schulstraße für Preetz [November 2022]
Kinder sollen sich sicher und selbständig auf dem Schulweg bewegen können – da sind sich Eltern, Politik, Polizei und Schulen einig. Dennoch zeigt sich allmorgendlich ein regelrechtes Verkehrschaos vor den Schulen in Preetz. Besonders Elterntaxis stellen ein großes Problem dar. Es kommt häufig zu unübersichtlichen und zum Teil wirklich gefährlichen Situationen vor den Schulen: Autofahrer*innen fahren viel zu schnell an der Schule vorbei, halten und parken in zweiter Reihe, an Übergängen und auf Gehwegen. Zum Wenden fahren sie oft rückwärts in und aus den Schuleinfahrten oder über die Fußwege. Dass hier noch nichts passiert ist, gleicht einem Wunder.
Wir als Kidical Mass Preetz, der Elterninitiative für sichere Schul- und Radwege, wünschen uns neben breiten und baulich von der Straße abgegrenzten Wegen mit zahlreichen und übersichtlichen Querungsmöglichkeiten zusätzlich Schulstraßen an allen Schulen (also rund um Unterrichtsbeginn und -ende für den Kraftverkehr gesperrte Nebenstraßen an Schulen).
Um das Ganze einmal auszuprobieren und für alle erlebbar zu machen werden wir an den Morgen der ersten Novemberwoche (1.-4.11.) an der Friedrich-Ebert-Grundschule im Lohmühlenweg eine Schulstraße einrichten. Die Straße wird vor Unterrichtsbeginn zwischen 7:20 und 8:00 Uhr für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt werden. Dies erfolgt in Form einer offiziell beim Kreis Plön angemeldeten Demonstration. Die Polizei wird zusammen mit Ordner*innen von der Kidical Mass Preetz die Straße vom „Ragniter Ring“ bis zur Ecke „Am Jahnplatz“ absperren.
Wir rufen alle Preetzer*innen auf sich anzuschauen wie sich Kinder – zumindest auf den letzten Metern Ihres Schulweges – ungefährdet und frei im Verkehr bewegen können ohne ständig auf Gefahren achten zu müssen.
Alle Eltern der Friedrich-Ebert-Schule, die ihre Kinder üblicherweise mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir in dieser Woche einmal den Schulweg zu Fuß zu wagen. Sollte der Weg vom Wohnort zur Schule zu weit sein, könnte auch eine Teilstrecke zurückgelegt werden.
Mehr Infos zur Aktion und zur Kidical Mass Preetz gibt es unter www.kidical-mass-preetz.de.
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Warum wir sichere Rad- und Fußwege für Kinder brauchen [Oktober 2022]
Alljährlich üben die vierten Klassen im Herbst für den Fahrradführerschein. Seit einigen Jahren fällt auf, dass die Kinder immer unsicherer Rad fahren. Doch was ist die Ursache?
Allein in den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Kfz in Preetz um 20 % erhöht. Gleichzeitig werden die Autos immer größer. Besonders SUVs erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Mehr und größere Autos bedeuten immer weniger Platz – nicht nur auf der Straße selbst sondern auch auf Geh- und Radwegen, z.B. wenn die großen Autos über die Parkplätze hinausragen. Die Straßen und Fahrradwege wurden dagegen kaum verändert. Kein Wunder also, dass viele Eltern Sorge haben, Ihre Kinder allein zu Fuß oder mit dem Rad loszuschicken. Wenn Kinder aber immer weniger Rad fahren und immer seltener alleine den Schulweg meistern, fehlt die Übung und steigt die Unsicherheit – ein Teufelskreis, der sich durch immer mehr Elterntaxis noch verschärft.
In den Niederlanden und in Kopenhagen fahren dagegen schon Dreijährige mit dem Rad zur Kita. Das Fahrrad ist hier ein Hauptverkehrsmittel für alle Altersgruppen und Probleme mit unsicheren Viertklässler*innen sind deshalb gänzlich unbekannt. Hier sorgen erstklassige Fuß- und Radwege für klar abgegrenzte Bereiche und eine übersichtliche und entspannte Straßensituation für alle Verkehrsteilnehmenden – egal ob Jung oder Alt, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad, dem Elektromobil oder im Auto.
Wir als Kidical Mass Preetz wünschen uns, dass sich Kinder auch hierzulande sicher zu Fuß und mit dem Rad bewegen können – damit sie gut Fahrrad fahren lernen und Fahrrad fahren lieben lernen. Dafür braucht es baulich von der Straße abgegrenzte erstklassige Fuß- und Radwege und übersichtliche Querungshilfen auf den Schul- und Freizeitwegen sowie Schulstraßen an allen Schulen (rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrte Nebenstraßen an den Schulen). Die Rad- und Fußwege müssen so gestaltet sein, dass sich Kinder ungefährdet und frei im Verkehr bewegen können und nicht ständig auf Gefahren achten müssen. Unfallfreiheit darf kein Glücksspiel sein.
Weitere Informationen zur Kidical Mass Preetz gibt es unter www.kidical-mass-preetz.de.
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Kidical Mass Preetz für mehr Rücksicht auf Kinder (nicht nur) zum Schulanfang [August 2022]
Rund 450 kleine und große Preetzer*innen demonstrierten beim„Kidical Mass“-Fahrradkorso für sichere Schul- und Radwege. Dabei konnten alle Teilnehmenden im wahrsten Sinne des Wortes er“fahren“ wie es ist, sich selbstständig und sorglos im öffentlichen Raum zu bewegen. Was für eine Freude es war, besonders den Kleinsten dabei zuzusehen, ohne sie ständig auf Gefahrensituationen hinzuweisen!
Am 15. August beginnt für alle Schleswig-Holsteiner Schüler*innen das neue Schuljahr. Es ist die Zeit der Plakate mit der Aufschrift „Schulanfänger – Verkehrsanfänger“, die die Autofahrer*innen daran erinnern sollen, Rücksicht auf die kleinsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen zu nehmen. Wir von der „Kidical Mass“ meinen, dass eine solche Rücksichtnahme ganzjährig eine Selbstverständlichkeit sein sollte und wünschen uns, dass solche Plakate zukünftig überflüssig werden. Wir setzen dabei auch große Hoffnungen auf das im Juni beschlossene Mobilitätskonzept für Preetz, mit dem sichere Schulwege Realität werden sollen.
Bis die ersten Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes umgesetzt werden möchten wir für mehr Sicherheit auf Schulwegen auf einige Preetzer Konfliktpunkte und die dort geltenden Regeln hinweisen:
- Fahrradstraßen sind grundsätzlich nur für Fahrräder geöffnet, Ausnahmen sind durch zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet, Kfz dürfen z.B. den Ihlsol ausschließlich aus der Kührener Straße kommend befahren.
- Für den Radverkehr freigegebene Gehwege (z. B. Ragniter Ring, Lindenstr., Hufenweg usw.) sind für Fahrräder NICHT benutzungspflichtig. In diesen Bereichen dürfen Radfahrer*innen die Fahrbahn benutzen. Es gilt ein Mindestabstand vom 1,50 m beim Überholen (von Kindern sogar von 2 m).
- Fahrradschutzstreifen (erkennbar an der gestrichelten Linie, z. B. Wakendorfer Straße)dürfen nur im Ausnahmefall von Kfz befahren werden. Auch hier beträgt der Mindestabstand beim Überholen 1,50 m bzw. 2 m. Ist ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich, z. B. aufgrund von Gegenverkehr, gilt ein Überholverbot. Auf den Schutzstreifen gilt zudem ein generelles Halteverbot.
Weitere Infos über uns und unsere Aktionen und Ideen auf www.kidical-mass-preetz.de. Weitere Mitstreiter*innen sind herzlich willkommen!